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Ihre Suche nach Verhütung von Zusammenstößen zur See
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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0378,
von Straßenkehrmaschinenbis Strategie |
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. Die betreffenden deutschen Verordnungen stimmen mit den englischen ("Revidierte Vorschriften zur Verhütung von Kollisionen auf See vom 14. Aug. 1879, in Verfolg der Zusatzakte zum Kauffahrteischiffahrtsgesetz von 1862", nebst Nachtrag vom 21. Aug. 1884) zum
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3% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0423,
von Straßenbeleuchtungbis Straßenrecht auf See |
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abends und haben den Zweck, die 53 Briefbestell-Postanstalten auf die schnellste Weise miteinander in Verbindung zu bringen.
Straßenraub, s. Raub.
Straßenrecht auf See, die zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See gegebenen
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3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Kollmannbis Kollokationsurteil |
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durch die kaiserl. «Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See» vom 7. Jan. 1880 in Kraft gesetzt ist. Durch die kaiserl. Verordnung über das Verhalten der Schiffer nach einem Zusammenstoß von Schiffen auf See vom 15. Aug. 1876
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Manchesterbis Marinekonferenz |
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in Nebel, dickem Wetter, Schneefall oder bei Nacht bewegen. Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See. 2) Verordnungen zur Beurteilung der Seefähigkeit von Schiffen. 3) Zulässiger Tiefgang für beladene Schiffe. 4) Verordnungen für gleichmäßige
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0614,
Maritime wissenschaftliche Expeditionen (seit 1885) |
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von Seeunfällen durch Zusammenstoß von Schiffen, auch für Segelschiffe, verbindlich bis 1863. In diesem Jahre erschienen nach mehrjährigen gemeinsamen Beratungen der englischen und französischen Seebehörden »Verordnungen zur Verhütung des Zusammenstoßes
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0604,
von Marineamtbis Marinestationskommandos |
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. Das Programm für die M. enthielt 13 Hauptteile, von denen aber nur der erste: "Regeln zur Verhütung des Zusammenstoßens auf See" gründlich durchberaten und zu endgültigem Beschluß gebracht werden konnte. - Vgl. Protocols of Proceedigs of the International
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0812,
Seerecht |
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Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf See, über das Verhalten der Schiffer nach einem solchen Zusammenstoß oder die in betreff der Not- oder Lotsensignale für Schiffe auf See oder in den Küstengewässern erlassenen Verordnungen (s. Straßenrecht
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2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Blankettstrafgesetzebis Blanqui (Jérôme Adolphe) |
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: «Wer die vom Kaiser zur Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf See, über das Verhalten der Schiffer nach einem Zusammenstoß von Schiffen auf See, oder in betreff der Not- und Lotsensignale für Schiffe auf See und auf den Küstengewässern erlassenen
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Seeamselbis Seebach |
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in der Bauart, Beschaffenheit, Ausrüstung, Bela-
dung oder Bemannung des Schiffs, oder ob Män-
gel des Fahrwassers oder der Hilfseinrichtungen der
Schiffahrt den Unfall herbeigeführt haben; ob die
zur Verhütung des Zusammenstoßens von Schiffen
auf See
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0802,
Seerecht |
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Verhütung von Zusammenstößen auf
See, die Verordnung vom 15. Aug. 1876 über das
Verhalten bei Zusammenstößen auf See, nebst der
diese beiden Verordnungen ergänzenden Verordnung
vom 29. Juli 1889; ferner die große Strandungs-
ordnung (s. d.) vom 17
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Schiffahrtsabgabenbis Schiffer |
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oder endlich bei Nebel ohne jegliches Verschulden. Zur Vermeidung von Zusammenstößen sind internationale Regeln vereinbart worden. Zum S. im weitern Sinn muß auch das Verbrennen eines Schiffs und das Leckspringen auf offener See gerechnet werden. Letzteres
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Kollisionbis Kollonitsch |
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(deutsch v. Holtzendorff, Berl. 1884).
Kollision (Zusammenstoß) von Schiffen erfolgt am häufigsten in engen, stark frequentierten Gewässern, aber auch auf offener See durch Nachlässigkeit, bei Sturm, Nebel und Seebeben. Die Zahl der Kollisionen
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0461,
von Gegenseglerbis Geheimmittel |
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eigenen Schiffe mit entgegengesetztem Kurse nähert, wodurch Gefahr des Zusammenstoßens entstehen kann. (S. Straßenrecht auf See, Bd. 15.)
Geheimmittel. * Die gesetzliche Regelung des Geheimmittelwesens hat während der letzten Jahre insofern Fortschritte
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0355,
von Barankenbis Barattieren |
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, namentlich: die Übertretung der zur Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf der See erlassenen Verordnungen (§ 144), das Mitnehmen von Gegenständen an Bord, welche das Schiff oder die Ladung gefährden (§ 297), und die Herbeiführung der Strandung
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